Visum auf Familiennachzug Teil II

Familienzusammenführung zum deutschen Kind

Visa Thailand Deutschland

 

Sie und Ihr/e thailändische/r Partner/in haben ein gemeinsames Kind. Sie sind entweder verheiratet und das Kind besitzt durch Geburt während der Ehe auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Oder aber, Sie sind nicht verheiratet, haben jedoch eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen, wodurch das Kind auch deutsche
Staatsangehörigkeit bekommen hat.

(Deutsche Dokumente meines in Thailand geborenen Kindes)

 

Sie möchten nun nicht mehr räumlich getrennt, sondern mit der kompletten Familie in Deutschland leben. Da das Kind nun im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist,
kann der thailändische Elternteil ein Visum auf Familienzusammenführung stellen.


 

Zur Beantragung und für die Erteilung dieses Visums ist kein A1 Deutschzertifikat notwendig.

Die Laufzeit bis zur Erteilung des Visums dauert in der Regel zwischen 6-8 Wochen.
 

Was CTA für Sie übernehmen kann:

  • Wir beraten Sie ausführlich zum besten Vorgehen für Sie und Ihre Situation
  • Wir füllen die Antragsformulare aus, bereiten die Dokumente vor, ordnen und       
  •  kopieren diese
  • Wir begleiten Ihre/n Partner/in zur Deutschen Botschaft, bereiten auf die
  • Antragsstellung vor und betreuen Sie bei allen Fragen während der Bearbeitungszeit
  •  des Visums und darüber hinaus.
  • Wir holen die legalisierten Dokumente und das erteilte Visum bei der Botschaft ab.
  • Wir buchen den Flug nach Deutschland und begleiten auf Wunsch auch zum
  • Flughafen.

 

Druckversion | Sitemap
© CTA-Certified Translation Pattaya Co., Ltd. | Übersetzungen | Visa | Rechtsberatung