Sie haben ein leibliches Kind mit Ihrer thailändischen Partnerin, sind jedoch nicht verheiratet.
Auch, wenn Ihr Familienname bei Geburt des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen wurde, sind Sie weder nach thailändischem noch nach deutschem Recht der gesetzliche Vater.
Sie müssen für beide Länder eine Vaterschaftsanerkennung machen.
Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im Folgenden:
Empfohlen ist, die Anerkennung zuerst nach thailändischem Recht durchzuführen.
Sollten die leiblichen Eltern nach der Geburt des Kindes heiraten, so soll das gemeinsame Kind ins Heiratsregister eingetragen werden. In der Regel wird dies von den thailändischen Behörden
anerkannt, jedoch nur, wenn der Vater bereits in der Geburtsurkunde vermerkt ist.
Eine andere Möglichkeit ist, die Anerkennung über das thailändische Jugendamt und das Familiengericht zu machen. Dies ist sehr zeitaufwändig, jedoch notwendig, wenn die
Vaterschaft nach thailändischem Recht anerkannt werden soll.
Mit der Anerkennung nach thailändischem Recht kann die Anerkennung nach deutschem Recht unkompliziert vorgenommen werden.
Folgende thailändische Dokumente werden für die deutsche Anerkennung benötigt:
Diese Dokumente müssen beglaubigt übersetzt und durch die Deutsche Botschaft legalisiert werden. Damit kann in der Regel ein deutscher
Pass beantragt werden. Zu empfehlen ist außerdem, eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen.
Sollte der deutsche Elternteil nicht in Thailand leben und die Zeit für eine thailändische, gerichtliche Vaterschaftsanerkennung nicht aufbringen können, ist zu empfehlen, die Anerkennung zunächst
nur nach deutschem Recht zu machen.
Familienname:
Oft wird in Thailand der Wunschfamilienname in die Geburtsurkunde eingetragen. Sollte dies nicht der Familienname der unverheirateten Mutter sein, gilt dies jedoch nicht nach deutschem Gesetz. Soll
das Kind den Namen des Vaters tragen, muss auch nach Vaterschaftsanerkennung eine Namenserklärung beantragt werden. Der Pass kann zwar direkt nach der Anerkennung ausgestellt werden, aber zunächst
nur auf den Familiennamen der Mutter.
Die Bestätigung der Namenserklärung kann bis zur Ausstellung zwischen 1-2 Jahren dauern.
Vaterschaftsanerkennung Thailand und was CTA Certified Translation für Sie
übernehmen kann: