Vaterschaftsanerkennung Thailand Deutschland

Sie haben ein leibliches Kind mit Ihrer thailändischen Partnerin, sind jedoch nicht verheiratet.
Auch, wenn Ihr Familienname bei Geburt des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen wurde, sind Sie weder nach thailändischem noch nach deutschem Recht der gesetzliche Vater.
Sie müssen für beide Länder eine Vaterschaftsanerkennung machen.

Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im Folgenden:
Empfohlen ist, die Anerkennung zuerst nach thailändischem Recht durchzuführen.
Sollten die leiblichen Eltern nach der Geburt des Kindes heiraten, so soll das gemeinsame Kind ins Heiratsregister eingetragen werden. In der Regel wird dies von den thailändischen Behörden anerkannt, jedoch nur, wenn der Vater bereits in der Geburtsurkunde vermerkt ist.
Eine andere Möglichkeit ist, die Anerkennung über das thailändische Jugendamt und das Familiengericht zu machen. Dies ist sehr zeitaufwändig, jedoch notwendig, wenn die
Vaterschaft nach thailändischem Recht anerkannt werden soll.

Mit der Anerkennung nach thailändischem Recht kann die Anerkennung nach deutschem Recht unkompliziert vorgenommen werden.

Folgende thailändische Dokumente werden für die deutsche Anerkennung benötigt:

  • Gerichtsurteil mit Rechtskraftbescheid oder
  • Zusätzlicher Rechtskraftbescheid
  • Vaterschaftsregistereintrag
  • Geburtsurkunde

Diese Dokumente müssen beglaubigt übersetzt und durch die Deutsche Botschaft legalisiert werden. Damit kann in der Regel ein deutscher Pass beantragt werden. Zu empfehlen ist außerdem, eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen.
Sollte der deutsche Elternteil nicht in Thailand leben und die Zeit für eine thailändische, gerichtliche Vaterschaftsanerkennung nicht aufbringen können, ist zu empfehlen, die Anerkennung zunächst nur nach deutschem Recht zu machen.

Familienname:
Oft wird in Thailand der Wunschfamilienname in die Geburtsurkunde eingetragen. Sollte dies nicht der Familienname der unverheirateten Mutter sein, gilt dies jedoch nicht nach deutschem Gesetz. Soll das Kind den Namen des Vaters tragen, muss auch nach Vaterschaftsanerkennung eine Namenserklärung beantragt werden. Der Pass kann zwar direkt nach der Anerkennung ausgestellt werden, aber zunächst nur auf den Familiennamen der Mutter.
Die Bestätigung der Namenserklärung kann bis zur Ausstellung zwischen 1-2 Jahren dauern.

 

Vaterschaftsanerkennung Thailand und was CTA Certified Translation für Sie
übernehmen kann:

  • Wir beraten Sie ausführlich zur besten Vorgehensweise in Ihrer Situation und teilen Ihnen mit, welche Dokumente Sie verwenden müssen
  • Wir übersetzen die thailändischen Dokumente beglaubigt für Sie
  • Wir leiten die Legalisation der thailändischen Dokumente bei der Deutschen Botschaft ein, sofern notwendig
  • Unser Anwalt berät Sie und vertritt Sie, sollten Sie nach thailändischem Recht die Anerkennung vorm Jugendamt und dem Gericht anstreben
  • Wir bereiten die Dokumente vor, ordnen und kopieren diese auf Vollständigkeit
  • Wir holen die legalisierten Dokumente bei der Botschaft ab
  • Wir vereinbaren bei der Deutschen Botschaft in Bangkok einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung für Sie

 

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