Registrierung der in Deutschland geschlossenen Ehe und Scheidung in Thailand
Sie sind thailändischer Staatsbürger, haben in Deutschland die Ehe geschlossen und
möchten diese nun in Thailand registrieren.
Wir erklären, wie Sie vorgehen:
Bei Eheschließung in Deutschland muss die deutsche Heiratsurkunde beglaubigt ins Thailändische übersetzt werden. Die kann dann entweder durch eine thailändische Vertretung in Deutschland oder von der
Deutschen Botschaft in Bangkok beglaubigt werden. Danach muss sie vom thailändischen Außenministerium in Bangkok überbeglaubigt werden.
Danach kann die Eheschließung beim zuständigen thailändischen Bezirksamt registriert
werden. Das Gleiche gilt bei einer Ehescheidung. Das Scheidungsurteil aus Deutschland wird
beglaubigt ins Thailändische übersetzt. Sobald übersetzt, muss auch diese entweder von einer thailändischen Vertretung in Deutschland oder der Deutschen Botschaft in Bangkok beglaubigt, vom
thailändischen Außenministerium überbeglaubigt und dann beim zuständigen Bezirksamt registriert werden.
WICHTIG: Das deutsche Scheidungsurteil muss einen Rechtskraftvermerk vom Gericht haben. Es wird KEINE Apostille benötigt!
In beiden Fällen (Eheschließung und -scheidung) können dann der Personalausweis, das Hausregister und der Reisepass namentlich abgeändert werden, sofern der Familienname geändert wurde.
Sollten Sie selbst in Deutschland sein, die Registrierung in Thailand jedoch vornehmen lassen wollen, melden Sie sich bei uns. Wir können Ihnen behilflich sein!