Sie und Ihr/e thailändische/r Partner/in haben sich dazu entschlossen, in Thailand zu heiraten. Sie wollen jedoch in Deutschland leben. Zwangsweise muss also ein
Visum beantragt werden.
Wo, wie und welche Voraussetzungen für ein Visa Thailand Deutschland notwendig sind, erklären wir gerne im Folgenden:
Bevor der Antrag auf ein Visum auf Ehegattennachzug gestellt werden kann, muss sichergestellt sein, dass der thailändische Ehegatte Deutsch auf dem international festgelegten A1 Niveau beherrscht.
Diese Vorschrift liegt dem geänderten Zuwanderungsgesetz von 2007 zugrunde.
Das A1 Niveau setzt Grundkenntnisse der deutschen Sprache voraus, wobei jedoch ein gewisses Niveau an Grammatik, ein gewisser Grundwortschatz, Redefertigkeit, Lesefähigkeit etc. erwartet
wird.
Ob die Sprachkenntnisse auf diesem Niveau bestehen, wird jedoch nicht bei Visumbeantragung in der Deutschen Botschaft getestet, sondern man muss hierzu einen Test – eben den A1 Test – z.B. beim
Goethe-Institut in Bangkok ablegen.
Unsere CTA Sprachschule in Pattaya bietet Kurse an, die speziell auf den A1 Test hinarbeiten. Nach fast 10 Jahren Erfahrung leiten wir unsere Schülerinnen und Schüler gezielt und bestens vorbereitet
durch die Prüfung. Im Durchschnitt kann man davon ausgehen, dass unsere Sprachschüler ohne nennenswerte Deutschvorkenntnisse die Prüfung nach 3 Monaten Lernen ablegen können.
Die Legalisierung der Heiratsurkunde und des Heiratsregisterauszuges erfolgt über die Deutsche Botschaft in Zusammenarbeit mit der ausstellenden thailändischen Behörde.
Von der Beantragung bis zur Legalisierung können durchschnittlich 8-10 Wochen vergehen.
Nach dem Einreichen des Visumantrags können weiter 4-6 Wochen vergehen, bevor das Visum erteilt wird.
Was CTA Certified Translation für Sie übernehmen kann: