Besuchsvisum vs Touristenvisum Deutschland

 

 

Besuchsvisum oder Touristenvisum (Schengenvisum) – wie wahrscheinlich ist die Vergabe? 

 

Ein Besuchsvisum oder Touristenvisum (beides Schengenvisum) in eines der EU Mitgliedsstaaten zu bekommen, kann sehr einfach und sehr schwierig sein.

Das kommt ganz auf die individuellen Umstände des/der Beantragenden und teils auch ein wenig auf das Land an, für welches das Visum beantragt wird.

 

Auch wenn die Anforderungen in der EU gleich und zentral festgelegt sind, kann es in der Toleranz und Auslegung der einzelnen Länder zu Unterschieden kommen. 

 

Wir beschreiben im Folgenden unsere Erfahrungen und die Anforderungen für Deutschland:

 

Es gibt für Kurzzeitaufenthalte, die einen Besuch von 90 Tagen nicht überschreiten, 2 Visaarten, die wir unterscheiden; das Besuchsvisum und das Touristenvisum, beides sind Schengenvisa:

 

  • Besuchsvisum: Der Antragsteller plant einen Besuch bei einem Bekannten, Freund oder einem Familienmitglied. 
  • Touristenvisum: Der Antragsteller plant einen Urlaub. Bei der Planung vom Besuch mehrerer EU Länder ist der Antrag in dem Land zu stellen, in dem der Antragsteller den größten Teil seiner Reise verbringen wird bzw. wo er ankommt, sollten die Reisetage gleichmäßig auf mehrere Länder verteilt sein.

 

 

Besuchsvisum Deutschland – Unterlagen zur Antragstellung

 

A) Der Besucher ist finanziell abhängig vom Einladenden:

  • gültiger Reisepass
  • ggf. auch abgelaufenen Reisepässe
  • ggf. Kopie(n) von Urkunden zu(r) Namensänderunge(n)
  • 2 biometriefähige Passfotos
  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • unterschriebene Belehrung
  • Reisekrankenversicherung
  • Falls vorhanden ein Beschäftigungsnachweis
  • Nachweis der Kostenübernahme durch den Gastgeber im Urlaubsland in Form einer Verpflichtungserklärung

 

Generell ist es so, dass, auch wenn die Beschäftigung nicht genügend Einkommen erzielt, sodass sich der Antragsteller eine Reise in ein EU Land leisten könnte, es dennoch nützlich ist, einen Nachweis über den festen Arbeitsplatz vorzulegen. Gleiches gilt für die Geburtsurkunde von Kindern, die im gleichen Haushalt wohnen, Immobiliennachweise oder Nachweise zu sonstigen Eigentümern, die in gewisser Weise eine Sicherheit darstellen.

 

Warum können diese Dokumente nützlich sein?

Die Behörden möchten eine soziale und/oder finanzielle Bindung an Thailand erkennen; also einen möglichst großen Nachweis dafür, dass die nach Europa reisende Person auch tatsächlich nur einen Urlaub antritt und spätestens nach 90 Tagen wieder aus der EU ausreist. 

So ist z.B. die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr überzeugender, wenn ein fester Arbeitsplatz vorhanden ist und ein Besuchsvisum entsprechend der Urlaubsbestätigung durch den thailändischen Arbeitgeber auf eine realistische Zeit und nicht die maximalen 3 Monate beantragt wird. Oder wenn minderjährige Kinder im gleichen Haushalt leben, die abhängig sind von der reisenden Person.
 

Eigenkapital hilft natürlich immens und wenn die Reise vom eigenen Geld finanziert werden kann, ist das ein großer Vorteil. 

 

Oftmals stößt es etwas bitter auf, wenn trotz Verpflichtungserklärung Visumanträge abgelehnt werden. Tatsächlich ist es jedoch so, dass bei einer Ablehnung nicht der erklärende Einlader, sondern der Visumantragsteller nicht voll überzeugen konnte.
 

Leider gibt es unzählige Beispiele dafür, dass ein Reisender in der EU untergetaucht und eine teure Fahndung mit Abschiebung erfolgt ist.
 

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Erklärende nicht nur, finanziell für den Besucher während dessen Aufenthaltes aufzukommen, sondern auch dafür, jegliche Kosten zu tragen, die eine Fahndung, zwangsweise Ausreise, Dolmetscher, Unterkunft etc. betreffen, sollte die Reise nicht ganz wie geplant enden. Eine Ablehnung dient also teils auch zum Schutz des Verpflichtungserklärenden.

 

Diese Negativbeispiele haben es Antragstellern in den letzten Jahren erschwert, ein Besuchsvisum zu erhalten.

 

Ab der Erteilung eines ersten Besuchsvisums ist die Erteilung weiterer Visa in der Zukunft sehr viel wahrscheinlicher.

 

B) Der Besucher finanziert die Reise selbst

 

  • gültiger Reisepass
  • ggf. auch abgelaufenen Reisepässe
  • ggf. Kopie(n) von Urkunden zu(r) Namensänderunge(n)
  • 2 biometriefähige Passfotos
  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • unterschriebene Belehrung
  • Reisekrankenversicherung
  • falls vorhanden ein Beschäftigungsnachweis
  • Nachweise darüber, dass der Antragsteller die Reise selbst finanzieren kann

 

Nachweise zur eigenen Finanzierung der Reise stellen in erster Linie Kontoauszüge, Bestätigung der Bank, Einkommensnachweise etc. dar.

Es muss ersichtlich sein, dass vorhandenes Geldvermögen nicht kurzfristig von einem Dritten zur Verfügung gestellt wurde.
 

In diesem Fall kann, muss aber keine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. Es reicht aus, ein formloses Einladungsschreiben der Person, bei der der Reisende wohnt, vorzulegen.

Die finanzielle Stabilität ist in diesem Fall also gegeben. Auch hier ist es jedoch hilfreich, zusätzlich weitere Unterlagen zur Demonstration sozialer Bindung an Thailand mit einzureichen, wie z.B. Geburtsurkunden von Kindern, Mitgliedschaften in Vereinen etc.

 

Die Chancen auf ein Visum sind unter diesen Gegebenheiten sehr wahrscheinlich.

 

Touristenvisum Deutschland – Unterlagen zur Antragstellung

 

  • gültiger Reisepass
  • ggf. auch abgelaufenen Reisepässe
  • ggf. Kopie(n) von Urkunden zu(r) Namensänderunge(n)
  • 2 biometriefähige Passfotos
  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • unterschriebene Belehrung
  • Reisekrankenversicherung
  • Falls vorhanden ein Beschäftigungsnachweis
  • Hotelreservierung oder sonstiger Nachweis der Unterbringung für die gesamte Reise
  • falls mehrere Länder bereits werden: genaue Reiseroute
  • Flugreservierung (Hin- und Rückflug)
  • Bestätigungsunterlagen, falls Gruppenreise
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über eigene Immobilien, Fahrzeuge, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern, falls vorhanden

 

Die Wahrscheinlichkeit der Visumvergabe ist bei Vorlage oben genannter Dokumente sehr hoch.

 

 

Was CTA Certified Translation für Sie tun kann:

Wir beschäftigen uns seit unserer Gründung mit dem Thema Besuchs- und Touristenvisum und haben viele unserer Kunden von der Vorbereitung bis zur Beantragung und Erteilung unterstützt. Wir kennen die Voraussetzungen und stehen Ihnen gerne zur Seite. Auch hier gilt, dass jeder Antrag ganz individuell zu betrachten ist. Jeder Mensch bringt andere Voraussetzungen mit. 

Sehr gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen und besprechen die Möglichkeiten.

 

Wir bieten Ihnen außerdem den folgenden Service an:

  • Ausfüllung des Antrags
  • Sortierung des Antrags einschließlich Unterlagen
  • Ausstellung einer Reisekrankenversicherung
  • Flugticketreservierung
  • Hotelreservierung
  • Begleitung zur Visumbeantragung bzw. Beantragung, falls die persönliche Anwesenheit nicht erforderlich ist 
  • Abholung des Visums

 

Kontaktieren Sie uns für das auf Sie und Ihre Situation individuell zugeschnittene Paket!

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