Eheschliessung in Thailand oder Deutschland!

Heiratsvisum oder Ehefähigkeitszeugnis

 

Ist die Eheschließung mit Thailändern/innen wirklich so kompliziert?

 

Man hört und man sieht Vieles und oft bekommt man Horrorgeschichten von Bekannten erzählt, die bereits versucht haben, ihre thailändischen Partner zu heiraten, aber gescheitert sind. Warum? Alles ist zu kompliziert, zu aufwendig, man bekommt die Dokumente nicht zusammen, gerade wenn Vorehen bestanden, es ist zu unübersichtlich, man blickt irgendwann nicht mehr durch und weiß nicht weiter.

Wir verstehen das, denn es kann tatsächlich verwirrend werden, wenn man die Wege nicht kennt.

 

Was braucht man nun aber wirklich, um mit einem Thailänder oder einer Thailänderin die Ehe zu schließen?

 

Egal, ob man beabsichtigt, in Deutschland oder in Thailand zu heiraten, folgende Dokumente brauchen Sie von Ihrem thailändischen Partner oder Ihrer thailändischen Partnerin auf jeden Fall:

 

Dokumente, die Sie brauchen:

  • Geburtsurkunde
  • Hausregister
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Zentralregisterauszug aus Bangkok (Antrag zum Familienregister)

„Der Zentralregisterauszug gibt Auskunft über die personenbezogenen Daten, Ehefähigkeit, Vorehen und Scheidungen, sowie erfolgte Namensänderungen.“
 

Bei der Beschaffung des Zentralregisterauszuges sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Bei Vorehen zusätzlich:

  • Heiratsregister und eventuell Heiratsurkunde
  • Scheidungsregister und Scheidungsurkunde
  • Gegebenenfalls gerichtliches Scheidungsurteil

Es sind die Dokumente aller Vorehen vorzulegen.

 

Bei Namenänderung(en), was in Thailand durchaus üblich sein kann, werden ebenfalls die Urkunden zu allen Namensänderungen benötigt.

 

Diese Dokumente müssen nun beglaubigt ins Deutsche von einem vereidigten Übersetzer für Thai-Deutsch übersetzt werden. Die Originaldokumente müssen dann bei der Deutschen Botschaft in Bangkok zur Legalisierung eingereicht werden.

 

Was ist die Legalisierung?

Bei der Legalisierung prüft die Deutsche Botschaft die Dokumente bei den ausstellenden thailändischen Behörden auf Echtheit. 

Das Prüfverfahren dauert in der Regel 8-10 Wochen.

Gelegentlich kann es längere Zeit in Anspruch nehmen; z. B., falls die Behörden nicht kooperieren, eine Urkunde schon sehr alt ist, etc..
 

Sobald die Dokumente von der Botschaft auf Echtheit geprüft sind, kann mit diesen in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden.

 

Je nach Standesamt ist noch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses, bzw. des übersetzten Personalausweises des thailändischen Partners mit einzureichen.

 

Die erste Hürde ist damit geschafft.

 

Heirat in Thailand:

Sobald das Ehefähigkeitszeugnis vorliegt, kann man mit diesem bei der Deutschen Botschaft nun eine Konsularbescheinigung beantragen und mit der Konsularbescheinigung in jedem Standesamt in Thailand heiraten.

 

Heirat in Deutschland:

Um in Deutschland heiraten zu können, muss zunächst ein Visum zur Eheschließung bei der Deutschen Botschaft beantragt werden. Dafür müssen die oben genannten Dokumente beglaubigt übersetzt und durch die Deutsche Botschaft legalisiert worden sein. Mit diesen muss der deutsche Partner bei seinem Standesamt einen Termin zur Eheschließung vereinbaren.

Um solch ein Heiratsvisum beantragen zu können, muss der thailändische Partner im Besitz von Deutschkenntnissen auf dem international festgelegten A1 Niveau sein. Diese Kenntnisse müssen durch ein Zertifikat vorgewiesen werden. Falls in Thailand erworben, muss ein Zertifikat des Goethe- Instituts in Bangkok mit zur Visumbeantragung eingereicht werden.

 

Die Legalisierung der Dokumente benötigt in der Regeln 8-10 Wochen.

 

Bis das Visum erteilt wird, können nach Antragstellung weitere 6-8 Wochen vergehen.

 

 

Was CTA für Sie übernehmen kann:

 

  • Carolin Wiangwang ist vereidigte Übersetzerin für die thailändische Sprache und ist autorisiert, Ihre Deutsch Thailändisch Übersetzungen anzufertigen.
  • Wir reichen die Dokumente für Sie bei der Deutschen Botschaft zur Legalisierung ein und betreuen den Ablauf. D.h., wir fragen nach 6 Wochen vor Ort nach, treten bei Problemen für Sie in Kontakt mit den thailändischen und den deutschen Behörden, sofern rechtlich möglich; wir geben Ihnen Ratschläge, falls wir aus rechtlichen Gründen nicht mit den Behörden direkten Kontakt aufnehmen dürfen.
  • Wir erteilen in unserer Sprachschule Deutschunterricht und bereiten den/die thailändische/n Partner/in auf den A1 Sprachtest beim Goethe-Institut vor.
  • Wir begleiten den/die thailändische/n Partner/in zur Deutschen Botschaft, bereiten auf die Antragsstellung vor und betreuen Sie und Ihren Partnern oder Ihre Partnerin bei allen Fragen während der Bearbeitungszeit des Visums und darüber hinaus.
  • Wir holen die legalisierten Dokumente und das erteilte Visum bei der Botschaft ab.
  • Wir buchen den Flug nach Deutschland und begleiten auf Wunsch auch zum Flughafen.

 

Es ist umfangreich, aber nicht allzu kompliziert, wenn man Schritt für Schritt vorgeht. 

Man kann allerdings nicht pauschal sagen, so funktioniert es und nicht anders, da jede Eheschließung und der Weg bis dahin individuell betrachtet werden muss. 

So kommt es vor, dass ein deutsches Standesamt zusätzliche Fragen hat, ein thailändisches Bezirksamt ein Dokument nicht beglaubigt....man darf nicht vergessen, dass auch dort Menschen arbeiten, die eventuell diese Fragestellung noch nicht hatten und selbst teilweise etwas ratlos sind. 

 

CTA steht Ihnen hier gern zur Seite. Wir haben 15 Jahre Erfahrung und wissen, wie wir auch kompliziertere Fälle lösen. Wir übernehmen, wo wir können und wo es Sinn macht, die Kommunikation mit den Ämtern und der Botschaft für Sie und achten auf Fristen und Laufzeiten. Wir nehmen Ihnen gerne Unsicherheiten und Stress bei diesem wichtigen und lebensverändernden Schritt ab.

 

Kontaktieren Sie uns und wir bereiten Ihre Ehe gemeinsam vor!

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