Visum auf Familiennachzug III

Kindernachzug

Visa Thailand Deutschland

 

 

Sie und Ihr/e thailändische/r Partner/in leben in Deutschland. Ihr/e Partner/in hat in Thailand ein leibliches Kind und trägt das alleinige Sorgerecht und Sie möchten, dass das Kind bei Ihnen lebt. Dazu müssen Sie ein Visum auf Kindesnachzug bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragen.

Sofern das Kind unter 16 Jahre alt ist, sind keine nachzuweisenden Deutschkenntnisse notwendig.
 

Die thailändischen Dokumente müssen durch einen vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden und die Unterlagen müssen durch die Deutsche Botschaft legalisiert werden.

Die Legalisierung der Dokumente dauert in der Regeln zwischen 8-10 Wochen.


Die Laufzeit bis zur Erteilung des Visums dauert in der Regel zwischen 6-8 Wochen.

 

Was CTA für Sie übernehmen kann:

  • Wir beraten Sie ausführlich zu den Dokumenten in Ihrem Besitz und zur
  • Vorgehensweise – gerade bei Kindesnachzug ist es wichtig, die Vorbereitung der individuellen familiären Situation anzupassen
  • Wir übersetzen die thailändischen Dokumente für Sie
  • Wir leiten die Legalisation der thailändischen Dokumente bei der Deutschen Botschaft ein, verfolgen und betreuen diese
  •  Sollten Sie nicht/noch nicht im Besitz des alleinigen Sorgerechtes sein, beraten wir Sie zur juristischen Vorgehensweise, um das Sorgerecht zu erhalten. Bei Gerichtsfällen vertritt Sie unser Anwalt.
  • Wir füllen die Antragsformulare aus, bereiten die Dokumente vor, ordnen und kopieren diese
  • Wir begleiten zur Antragstellung zur Deutschen Botschaft bzw. beantragen das Visum in Stellvertretung, bereiten auf die Antragsstellung vor und betreuen Sie bei allen Fragen während der Bearbeitungszeit des Visums und darüber hinaus.
  • Wir holen die legalisierten Dokumente und das erteilte Visum bei der Botschaft ab.
  • Wir stellen eine Reisekrankenversicherung aus.
  • Wir buchen den Flug nach Deutschland und begleiten auf Wunsch auch zum Flughafen.

 

 

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