Legalisation oder Legalisationsersatzverfahren von Dokumenten bei der Deutschen Botschaft Bangkok
Thailändische Urkunden und Dokumente werden von den deutschen Behörden oder Gerichten zumeist nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Thailändische Urkunden sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden in legalisierter Form vorzulegen.
Sie werden durch die Legalisation bzw. das Legalisationsersatzverfahren für den zwischenstaatlichen Urkundenverkehr mit Deutschland verwendbar gemacht.
Eine Legalisation ist für Urkunden möglich, die von Behörden
ausgestellt wurden, von denen
der Botschaft Unterschrifts- und Siegelproben vorliegen.
Sofern der Botschaft keine Unterschrifts- und Siegelproben
vorliegen, praktiziert die Deutsche Botschaft ein Legalisationsersatzverfahren. Dabei wird in direkter Kommunikation mit den ausstellenden Behörden geprüft, ob die Urkunde/das Dokument dort
ausgestellt wurde und
ggfs. korrespondierende Registereintragungen oder bei bestimmten Urkunden deren amtlich verwahrte „Gegenstücke“ dort hinterlegt sind. Nach Bestätigung durch die thailändische
Behörde ist das Legalisationsersatzverfahren abgeschlossen.
In Thailand kommt in den häufigsten Fällen das Legalisationsersatzverfahren zum Tragen.
Der Antrag auf Legalisation der thailändischen Dokumente wird bei der Deutschen Botschaft in Bangkok gestellt. Es fallen Gebühren pro Dokument an.