Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und haben ein Kind mit einer thailändischen Staatsangehörigen. Ihr Kind ist in Thailand geboren. Entweder ist Ihr Kind durch Geburt in der Ehe Deutsch oder Sie sind nicht verheiratet und haben eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen.
In beiden Fällen hat Ihr Kind Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, einen deutschen Reisepass und eine deutsche Geburtsurkunde.
Die deutsche Geburtsurkunde bringt vor allem dann Vorteile, wenn Sie beabsichtigen, zusammen mit Ihrem Kind in Deutschland zu leben. Hier
erleichtert ein deutsches Dokument
alle Schritte, zu denen eine Geburtsurkunde benötigt wird; sie ist jedoch nicht zwingend notwendig, da auch die durch die Deutsche Botschaft legalisierte thailändische Geburtsurkunde mit beglaubigter
Übersetzung zu allen Zwecken vorgelegt werden kann.
Eine deutsche Geburtsurkunde muss beantragt werden, wenn der deutsche Sorgeberechtigte seit dem Jahr 2000 nicht mehr in
Deutschland gemeldet war. Hier ist innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes die deutsche Geburtsurkunde zu beantragen, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.
Den Reisepass beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Bangkok nach vereinbartem Termin. Das Kind muss bei Beantragung anwesend sein.
Sollte einer der Sorgeberechtigten zur Antragsstellung nicht anwesend sein können, muss eine von ihm unterschriebene und durch ein thailändisches Bezirksamt oder deutsches Bürgeramt beglaubigte
Vollmacht vorgelegt werden.
Namenserklärung:
Gegebenenfalls muss ein Nachweis über die Namensführung des Kindes vor Passbeantragung erlangt werden, falls die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder die Eltern nicht verheiratet sind. Die
Eintragung eines Familiennamens in der thailändischen Geburtsurkunde wird vom deutschen Recht nicht für die Namensführung anerkannt.
Die Namenserklärung kann über die Deutsche Botschaft beim Standesamt I in Berlin beantragt werden, sofern kein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist.
Deutsche Geburtsurkunde:
Die Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde erfolgt bei fehlendem deutschen Wohnsitz über das Standesamt, wo der deutsche Sorgeberechtigte zuletzt gemeldet war. Das Standesamt I in Berlin ist nur
dann zuständig, wenn der Antragsteller niemals in Deutschland wohnhaft bzw. gemeldet war. In beiden Fällen kann die Beantragung über die Deutsche Botschaft in Bangkok erfolgen.
Was CTA für Sie tun kann: