Sie und Ihr/e thailändische/r Partner/in haben ein gemeinsames Kind. Sie sind entweder verheiratet und das Kind besitzt durch Geburt
während der Ehe auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Oder aber, Sie sind nicht verheiratet, haben jedoch eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen, wodurch das Kind auch deutsche
Staatsangehörigkeit bekommen hat.
(Deutsche Dokumente meines in Thailand geborenen Kindes)
Sie möchten nun nicht mehr räumlich getrennt, sondern mit der kompletten Familie in Deutschland leben. Da das Kind nun im Besitz der
deutschen Staatsangehörigkeit ist,
kann der thailändische Elternteil ein Visum auf Familienzusammenführung stellen.
Zur Beantragung und für die Erteilung dieses Visums ist kein A1 Deutschzertifikat notwendig.
Die Laufzeit bis zur Erteilung des Visums dauert in der Regel zwischen 6-8 Wochen.
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